|
Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz einer deutschen rechtsschutzversicherung erstreckt sich nicht auf alle rechtlichen Angelegenheiten. Vielmer ist dieser hauptsächlich auf folgende Rechtsgebiete beschränkt:
- Schadensersatz aus unerlaubten Handlungen gegenüber dem Versicherungsnehmer (nicht umgekehrt!);
- individuelles Arbeitsrecht;
- Miet- und Pachtverhältnisse aus einer Wohnung, einem Haus oder einem Grundstück.
- Vertragsrecht: privatrechtliche Schuldverhältnisse;
- Sachenrecht: dingliche Rechte an einem Grundstück;
- Steuerrecht (nur im gerichtlichen Verfahren);
- Sozialrecht (nur im gerichtlichen Verfahren);
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen;
- Disziplinar- und Standes-Rechtsscchutz;
- Strafrechtsschutz, wenn dem Versicherungsnehmer ein Delikt inkriminiert wird, das auch fahrlässig begangen werden kann. So ist z.B. der Tatvorwurf eines Diebstahl aus dem Rechtsschutz ausgenommen, da ein Diebstahl nur vorsätzlich begangen werden kann;
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz;
- Im Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts werden von den Rechtsschutzversicherungen nur Kosten einer Rechtsberatung getragen.
Weitere Ausschlüsse finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen und zwar in den ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen).
|