Rechtsschutzversicherung (RSV)

 Welche Kosten trägt die RSV?

- Rechtsanwaltsgebühren im Ramen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), wenn diese nicht von der Gegenseite getragen werden müssen.

- Gerichtliche Kosten (z.B. Gerichtsgebühren, Sachverständigengebühren, Zeugenentschädigung), wenn diese nicht von der Gegenseite getragen werden müssen.

- Rechtsanwaltsgebühren und -kosten des gegnerischen Anwalts im Falle des Prozessverlustes.

- Kaution bis 50.000,00 EUR

 Wann beginnt der Versicherungsschutz?

- Der Versicherungsschutz wird durch einen sog. Versicherungs- bzw. Rechtsschutzfall ausgelöst. Versicherungsfall ist eine tatsächliche oder behauptete Verschlechterung der rechtlichen Situation des Versicherungsnehmers. EIne Rechtsberatung "für alle Fälle" bzw. "auf Vorrat" ist kein Rechtsschutzfall.

- Fast in allen Fällen beginnt der Rechtsschutz drei Monate nach Vertragsabschluss. Das heißt, dass der Versicherungsschtuz nur für solche Rechtsschutzfälle gilt, die sich drei Monate nach dem Vertragsschluss ereignet haben.

Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz einer deutschen rechtsschutzversicherung erstreckt sich nicht auf alle rechtlichen Angelegenheiten. Vielmer ist dieser hauptsächlich auf folgende Rechtsgebiete beschränkt:

- Schadensersatz aus unerlaubten Handlungen gegenüber dem Versicherungsnehmer (nicht umgekehrt!);

- individuelles Arbeitsrecht;

- Miet- und Pachtverhältnisse aus einer Wohnung, einem Haus oder einem Grundstück.

- Vertragsrecht: privatrechtliche Schuldverhältnisse;

- Sachenrecht: dingliche Rechte an einem Grundstück;

- Steuerrecht (nur im gerichtlichen Verfahren);

- Sozialrecht (nur im gerichtlichen Verfahren);

- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen;

- Disziplinar- und Standes-Rechtsscchutz;

- Strafrechtsschutz, wenn dem Versicherungsnehmer ein Delikt inkriminiert wird, das auch fahrlässig begangen werden kann. So ist z.B. der Tatvorwurf eines Diebstahl aus dem Rechtsschutz ausgenommen, da ein Diebstahl nur vorsätzlich begangen werden kann;

- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz;

- Im Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts werden von den Rechtsschutzversicherungen nur Kosten einer Rechtsberatung getragen.  

Weitere Ausschlüsse finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen und zwar in den ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen).

Wieviel kostet RSV?

- Die jährlichen Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung bewegen sich zwischen 80 und 300 EUR je nachdem, welche Rechtsangelegenheiten in den Versicherungsvertrag aufgenommen wurden.

- Der jährliche Beitrag reduziert sich etwas, wenn eine Selbstbeteiligung (in der Regel 150 bis 300 EUR je Rechtsschutzfall) vereinbart wird.